Regeln Kletterhalle

Fitness- und Gesundheitspark Kirchberg GmbH (nachfolgend „FuG“ genannt)

  • Das Betreten der Halle und das Klettern erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
  • Benutzungsberechtigt sind nur Personen, die die Hallenordnung durch ihre rechtsgültige Unterschrift bestätigen.
  • Es dürfen nur Personen eigenständig klettern, die über ausreichende Kenntnisse einer anerkannten Sicherungstechnik, ebenso wie das direkte Einbinden in den Klettergurt, verfügen.
  • Personen ohne Sicherungskenntnisse ist es ausdrücklich nicht gestattet, die Sicherung eines Kletternden zu übernehmen. Eine Einweisung durch das Personal ist nur im Rahmen eines Kurses möglich.
  • Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  • Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer zur Aufsicht befugten volljährigen Person mit guten Sicherungskenntnissen benutzen.
  • Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Kletteranlage nur nach Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung benutzen.
  • Gruppenveranstaltungen (z.B. Vereine, Schulen etc.): Mindestens ein volljähriger Gruppenleiter unterschreibt eine Hallenordnung und haftet damit in vollem Ausmaß für alle Gruppenmitglieder sowie für Schäden, die durch Gruppenmitglieder verursacht wurden.
  • Das Sichern: Aufmerksame und sicherheitsbewusste Seilsicherung ist ein Muss. Nah an der Wand sichern, kein Schlappseil, langsames und gleichmäßiges Ablassen. Kein Sichern im Liegen, Sitzen, mit Handy, usw.
  • Seilfreies Klettern ist verboten und nur im Boulderbereich erlaubt.
  • Klettern im Vorstieg ist nur erfahrenen Kletterern mit entsprechenden Kenntnissen erlaubt. Beim Klettern im Vorstieg muss jede Zwischensicherung eingehängt werden. Die vorhandenen Umlenk-Karabiner sind zu verwenden.
  • Topropeseile dürfen nicht abgezogen werden.
  • Nur das FuG-Personal darf Seile, Griffe, Expressschlingen, etc. verändern oder entfernen.
  • Die verwendete Kletterausrüstung muss den aktuellen Sicherheitsstandards (UIAA, DIN) entsprechen.
  • Chalk: Nur Magnesiaballen (Chalkballs) oder flüssiges Chalk verwenden.
  • Mit sauberen Kletter- oder Sportschuhen klettern. In keinem Fall Barfuß oder in Straßenschuhen.
  • Es wird keine Haftung für verloren gegangene und beschädigte Gegenstände sowie Kleidung übernommen.
  • Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Der Betreiber FuG übernimmt keine Haftung.
  • Bei Nichtachtung dieser Hallenordnung kann ein Kletterverbot ausgesprochen werden.